Kontakt

Nimm Kontakt auf

Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Niederes Elbtal e.V. findest du hier .

Kontakt-Icon

Kontakt

Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

Lehrgänge und Kurse

Bezirksjugendtag (Nr.: 2026-0021)

Status
Anmeldung nicht möglich
Voraussetzungen
(einzureichen bis 27.02.2026)
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Maximalalter 26 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
Inhalt

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Wahl der Tagungsleitung und Bestimmung der Protokollführung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Beschluss der Tagesordnung
  5. Berichte des Bezirksjugendvorstandes
  6. Entlastung des Bezirksjugendvorstandes
  7. Wahlen
    • Wahlkommission
    • Bezirksjugendvorstand
    • Delegierte für Landesjugendtag
  8. Geschäftsverteilungsplan
  9. Haushaltsplan
  10. Informationen zur weiteren Arbeit der Jugend
  11. Sonstiges
Veranstalter
Bezirk Niederes Elbtal
Verwalter
Lars Richter (Kontakt)
Veranstaltungsort
Vereinsgelände, Hochuferstraße 25, 01662 Meißen
Durchführungsart
Das Seminar findet hybrid statt. Den Link für den Onlineteil erhältst du nach der Anmeldung.
Termin
27.02.26 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr - Vereinsgelände: 01662 Meißen, Hochuferstraße 25

Meldeschluss
26.02.2026 20:00
Teilnehmerzahl
unbegrenzt
Teilnehmerkreis
Es sind nur Mitglieder bestimmter DLRG-Gliederungen der Ebene Bezirk zugelassen
  • Bezirk Niederes Elbtal e.V.
Gebühren
kostenlos
Verpflegung
Verpflegung wird nicht angeboten
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges

Wahl- und Stimmrecht (BezJO, §4)

  1. In den Gliederungen der DLRG-Jugend besitzen ihre Mitglieder im Alter von 10 bis einschließlich 26 Jahren und die von Ihnen gewählten Vertreter das uneingeschränkte Recht zu wählen und abzustimmen. Das Recht gewählt zu werden, kann erst mit 16 Jahren wahrgenommen werden und ist nicht auf das Höchstalter von 26 Jahren beschränkt.
  2. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme, ein Depotstimmrecht ist unzulässig.
  3. Das Wahl- und Stimmrecht ist persönlich wahrzunehmen. Eine Stimmabgabe durch die gesetzliche Vertretung (bspw. durch Erziehungs- und Sorgeberechtigte) ist nicht möglich. Wahlassistenz, also die Unterstützung beim Wahlvorgang durch eine gesetzliche Vertretung, ist in Ausnahmefällen erlaubt. Sie bedarf einen schriftlichen Antrag bei dem Bezirksjugendvorstand.
  4. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen aller anwesenden Wahlberechtigten erhält. Ein Antrag ist angenommen, sofern er die einfache Mehrheit der Stimmen aller Stimmberechtigten erhält. Enthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.

 

Kontakt

jugendvorstand@dlrg-meissen.de

Dokumente

Wir bitten bei der Anmeldung zu einem unserer Lehrgänge folgendes zu beachten:

Sollten ein gewünschter Kurs ausgebucht sein, so ist eine Anmeldung für diesen leider nicht mehr möglich. Eine Anmeldung per E-Mail für einen Kurs ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte nutzen Sie die Anmeldemöglichkeit auf unserer Webseite.

Die Lehrgangsbedingungen finden Sie hier:

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.