Lehrgänge und Kurse
Bezirksjugendtag (Nr.: 2026-0021)
- Status
- Anmeldung nicht möglich
-
Voraussetzungen
(einzureichen bis 27.02.2026) -
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Maximalalter 26 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
- Inhalt
Tagesordnung
- Begrüßung
- Wahl der Tagungsleitung und Bestimmung der Protokollführung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Beschluss der Tagesordnung
- Berichte des Bezirksjugendvorstandes
- Entlastung des Bezirksjugendvorstandes
- Wahlen
- Wahlkommission
- Bezirksjugendvorstand
- Delegierte für Landesjugendtag
- Geschäftsverteilungsplan
- Haushaltsplan
- Informationen zur weiteren Arbeit der Jugend
- Sonstiges
- Veranstalter
- Bezirk Niederes Elbtal
- Verwalter
- Lars Richter (Kontakt)
- Veranstaltungsort
- Vereinsgelände, Hochuferstraße 25, 01662 Meißen
- Durchführungsart
- Das Seminar findet hybrid statt. Den Link für den Onlineteil erhältst du nach der Anmeldung.
- Termin
-
27.02.26 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr - Vereinsgelände: 01662 Meißen, Hochuferstraße 25
- Meldeschluss
- 26.02.2026 20:00
- Teilnehmerzahl
- unbegrenzt
- Teilnehmerkreis
- Es sind nur Mitglieder bestimmter DLRG-Gliederungen der
Ebene Bezirk zugelassen
- Bezirk Niederes Elbtal e.V.
- Gebühren
- kostenlos
- Verpflegung
- Verpflegung wird nicht angeboten
- Unterbringung
- Unterbringung wird nicht angeboten
- Sonstiges
Wahl- und Stimmrecht (BezJO, §4)
- In den Gliederungen der DLRG-Jugend besitzen ihre Mitglieder im Alter von 10 bis einschließlich 26 Jahren und die von Ihnen gewählten Vertreter das uneingeschränkte Recht zu wählen und abzustimmen. Das Recht gewählt zu werden, kann erst mit 16 Jahren wahrgenommen werden und ist nicht auf das Höchstalter von 26 Jahren beschränkt.
- Jedes Mitglied hat nur eine Stimme, ein Depotstimmrecht ist unzulässig.
- Das Wahl- und Stimmrecht ist persönlich wahrzunehmen. Eine Stimmabgabe durch die gesetzliche Vertretung (bspw. durch Erziehungs- und Sorgeberechtigte) ist nicht möglich. Wahlassistenz, also die Unterstützung beim Wahlvorgang durch eine gesetzliche Vertretung, ist in Ausnahmefällen erlaubt. Sie bedarf einen schriftlichen Antrag bei dem Bezirksjugendvorstand.
- Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen aller anwesenden Wahlberechtigten erhält. Ein Antrag ist angenommen, sofern er die einfache Mehrheit der Stimmen aller Stimmberechtigten erhält. Enthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.
Kontakt
jugendvorstand@dlrg-meissen.de
- Dokumente
Wir bitten bei der Anmeldung zu einem unserer Lehrgänge folgendes zu beachten:
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