Lehrgänge und Kurse
Landesmeisterschaften/Mitteldeutsche Regionalmeisterschaften AK15/16 und älter (Nr.: 2024-0015)
- Status
- Meldeschluss erreicht
- Zielgruppe
Altersklasse 15/16 bis offen.
-
Voraussetzungen
(einzureichen bis 17.03.2024) -
- Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
- Inhalt
Die Mitteldeutschen Regionalmeisterschaften sind zeitgleich die Landesmeisterschaften der drei beeiligten Landesverbände (Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen). Es findet sowohl eine Siegerehrung mit Medaillenvergabe der Mitteldeutschen Meisterschaft als auch auf den jeweilign Landesebenen statt.
Die Meisterschaften sind aus Zeitgründen in Altersklassen gesplittet: Es werden an einem Tag Einzel- und Mannschaftsdisziplinen geschwommen.
20.04.24 AK10, AK12 und AK13/14
21.04.24 AK 15/16, AK17/18 und AK offen
- Ziele
Qualifikation für Deutsche Mehrkampfmeisterschaften am 31.10.-02.11.24 in Hannover
- Veranstalter
- Bezirk Niederes Elbtal
- Verwalter
- Lars Richter (Kontakt)
- Veranstaltungsort
- Sportschwimmhalle „Hofwiesenbad Gera“, Hofwiesenpark 2, 07548 Gera
- Termin
-
21.04.24 09:30 Uhr bis 20:00 Uhr - Sportschwimmhalle „Hofwiesenbad Gera“ : 07548 Gera, Hofwiesenpark 2
- Meldeschluss
- 26.03.2024 23:59
- Teilnehmerzahl
- unbegrenzt
- Teilnehmerkreis
- DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
- Gebühren
-
- 25,00 € für Teilnehmergebühr (Gebühr für die Teilnahme am Wettkampf)
- 0,00 € für Kampfrichter
- 0,00 € für Betreuer
- 0,00 € für Rödler/Helfer
- 5,00 € für Anpassung geschätzte Teilnehmergebühr (durch Veranstalter)
- 7,50 € für Mittagsverpflegung (Gebühr für die Mittagsverpflegung am Wettkampftag)
- Mitzubringen sind
Schwimmsachen (Flossen/ WK-Flossen), Essen, Trinken, Vereinsbekleidung, T-Shirt und Hose für die Schwimmhalle, Spiele zur Beschäftigung
- Verpflegung
- Verpflegung wird nicht angeboten
- Unterbringung
- Unterbringung wird nicht angeboten
- Sonstiges
Kampfrichter/Helfer/Rdler:
Jeder Verein hat bis zu 10 angemeldeten Sportlern je einen Kampfrichter und einen Rödelhelfer zu stellen. Ab 11 gemeldeten Sportlern erhöht sich die Zahl auf 2 Kampfrichter und Rödelhelfer. Rödelhelfer müssen in der Lage sein, im und am Wasser zu helfen. Schwimmbekleidung ist dementsprechend mitzuführen! Vereine, die keinen Kampfrichter oder keinen Rödelhelfer stellen, müssen jeweils 100,00 Euro Strafgebühr pro fehlender Position entrichten.
- Dokumente
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